Wissenswertes zu den Kommunalwahlen

  • Sie können 18 Stimmen für den Gemeinderat vergeben, und diese 18 Stimmen auf einzelne Personen verteilen. Dabei dürfen Sie einer Person bis zu drei Stimmen geben.
  • Sie können die Liste auch unverändert abgeben. Bei unser Liste erhält dann jede der 17 Personen eine Stimme.
  • Achten Sie darauf, nicht mehr als 18 Stimmen zu vergeben – sonst wird Ihr Stimmzettel ungültig.
  • Sie können auch bequem von zuhause aus per Brief wählen. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen direkt beim Ihringer Rathaus und Bürgerservice.

 

Wer kann wählen? Das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl

Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, sich durch die Stimmabgabe aktiv an der Wahl zu beteiligen.

Bei der Kommunalwahl sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger*innen wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden,
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Verband Region Stuttgart) haben.

Sie sind unsicher, ob Sie am 9. Juni in Ihringen-Wasenweiler wahlberechtigt sind?

 

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